Berlin: (hib/STO/BOB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen das fast 30 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) durch ein ”Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit“ ersetzen. Das TSG entspreche nicht dem Stand der Wissenschaft und stelle für die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit ”unbegründete Hürden auf, die die Würde und die Selbstbestimmung von transsexuellen Menschen beeinträchtigen“, schreibt die Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 17/2211). Bereits fünf Mal habe das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Verfahren für die Änderung von Vornamen ”deutlich vereinfacht und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers abhängig gemacht“ werden. Auf die ”bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht sowie auf den irreversiblen Charakter dieses Empfindens“ sollte demnach verzichtet werden. ”Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, lediglich der Antragsteller selbst kann letztlich über seine geschlechtliche Identität Auskunft geben“, schreiben die Autoren des Entwurfs weiter. Danach soll die Vornamensänderung ebenso wie die Personenstandsänderung nur versagt werden können, wenn sie ”offenkundig missbräuchlich“ sind. Dies sei besonders der Fall, wenn sie zur Verschleierung der Identität beantragt werden.
Die Personenstandsänderung soll laut Vorlage nicht mehr von der ”deutlichen operativen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts abhängig gemacht“ werden. Sogenannte geschlechtsumwandelnde Maßnahmen bedeuteten einen schweren operativen Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers, argumentiert die Grünen-Fraktion. Sie verweist darauf, dass die Annahme, ein Transsexueller strebe mit allen Mitteln nach einer Veränderung seiner Geschlechtsmerkmale, nicht der Wirklichkeit entspreche. Dies zeige der ”Anteil von 20 bis 30 Prozent der dauerhaft Transsexuellen ohne Geschlechtsumwandlung an der Gesamtzahl der anerkannten Transsexuellen“, wie das Bundesverfassungsgericht schon 2005 festgestellt habe.
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