Berlin: (hib/HIL/STO) Das Bundeskriminalamt (BKA) soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke keine Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen. Auch soll das BKA so gewonnene Daten nicht verwenden dürfen, fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 17/2423), der am Donnerstag erstmalig im Bundestag beraten werden soll.
Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Befugnis zur Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich und gesellschaftlich ”umstritten“ sei und Verfahren gegen das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), in dem die Online-Durchsuchung geregelt ist, beim Bundesverfassungsgericht anhängig seien. Aus Sicht der Linksfraktion hat sich die Befugnis zur verdeckten Durchsuchung informationstechnischer Systeme ”praktisch als überflüssig erwiesen“. Seit Inkrafttreten des BKAG im Januar 2009 habe keine einzige Online-Durchsuchung stattgefunden. Deshalb sei die ”grundrechtsintensive Eingriffsbefugnis zur Durchführung der Online-Durchsuchung“ aufzuheben, schreiben die Parlamentarier.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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