Berlin: (hib/JFR/MIK) Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sieht vor, keine Freigaben für Flüge nach Instrumentenflugregeln in mit Vulkanasche kontaminierten Lufträumen zu erteilen. Flüge nach Sichtflugregeln unterliegen diesen Vorschriften jedoch nicht. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2338) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2052). Der Umgang mit Vulkanasche in den Lufträumen habe Deutschland und Europa unvorbereitet getroffen, weshalb Regelungslücken laut Bundesregierung vorher nicht aufgefallen waren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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