Berlin: (hib/JFR/ELA) Die geplante Neufassung der Gefahrstoffverordnung setzt die Anforderungen der Richtlinie 2004/37/EG vollständig um. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 17/2304) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2081) hervor. Expositionsdaten würden wie Personalunterlagen aufbewahrt, Beschäftigten werde eine Kopie der sie betreffenden Angaben ausgehändigt. Die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit setzt laut Bundesregierung voraus, dass eine Exposition der Versicherten gegenüber bestimmten gesundheitsschädigenden Stoffen am Arbeitsplatz festgestellt werden kann.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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