Berlin: (hib/ELA) Die Verteilung der Verwaltungsmittel an die Jobcenter erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort ( 17/2378) auf die Kleine Anfrage ( 17/1817) der Linksfraktion und weist darauf hin, dass ein Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nicht unmittelbar zu einer Verringerung des Verwaltungskostenbudgets führe, sondern erst mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr. Der Bund trage in der Regel 87,4 Prozent der Aufwendungen für Verwaltungskosten, heißt es in der Antwort, die Kommunen trügen den Rest. Alternativ bestehe die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen Kosten für kommunale Aufgaben nachvollziehbar und prüffähig abzurechen. Die Höhe der Pauschale werde inzwischen weitestgehend akzeptiert, schreibt die Regierung. Im Jahr 2009 hätten 334 der 346 Arbeitsgemeinschaften einen kommunalen Finanzierungsanteil von mindestens 12.6 Prozent geleistet. ”Im Rahmen der Neuorganisation im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende strebt die Bundesregierung gegenwärtig an, den kommunalen Finanzierungsanteil gesetzlich auf 12,6 Prozent zu fixieren, um auf diese Weise weitere aufwändige und methodisch angreifbare Organisationsuntersuchungen zu vermeiden“, heißt es in der Antwort.
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