Berlin: (hib/MAR) Welche Menschenrechtsaspekte bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und ungebundenen Finanzkrediten geprüft werden, ist Thema der Kleinen Anfrage ( 17/2592) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, in wie vielen Fällen von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und ungebundenen Finanzkrediten in den Jahren 2004 bis 2009 die Botschaften zur Prüfung von Menschenrechtsfragen mit einbezogen wurden und in welcher Form. Auch will die Fraktion wissen, wie die Bundesregierung sicher stellt, dass Empfehlungen der ”World Commission on Dams“ berücksichtigt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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