Der Vorsitzende des Unterausschusses
„ERP-Wirtschaftspläne“, Dr. h.c. Hans
Michelbach, erklärt:
Der Vorsitzende des Unterausschusses
„ERP-Wirtschaftspläne“, Dr. h.c. Hans Michelbach,
betont, dass bei der Neuordnung des ERP-Sondervermögens die
Mitsprache und Verfügungsgewalt des Parlaments sichergestellt
sein muss. „Die Bundesregierung muss akzeptieren, dass das
Parlament beim ERP-Sondervermögen entscheiden wird“, so
Michelbach.
Mit der Übertragung der 2 Mrd. € auf den
Bundeshaushalt sowie die Übertragung von rund 14 Mrd. €
Forderungen und Schulden auf das Bundesministerium der Finanzen
wurde den Haushaltsanforderungen des BMF im Koalitionsvertrag
Rechnung getragen. Es gibt keinen überzeugenden Grund,
zusätzlich das ERP-Sondervermögen an die KfW zu
übertragen. Der Ausschuss hat am 21. November 2006 die
Übertragung auf die KfW einhellig abgelehnt und sieht folgende
Nachteile:
- Das ERP-SV bekäme eine schlechtere Verzinsung. Das ist aus
dem Gutachten von Ernst & Young ersichtlich. Grund: Die KfW ist
eine Förderbank; d.h. die KfW soll ihre Erträge für
Förderung ausgeben. Eine Bank, die ihre Erträge für
Förderung ausgibt, kann keine hohe Kapitalverzinsung erreichen
und deshalb für das ERP keinen optimalen Ertrag bringen. Das
heißt, entweder fördert die KfW genug, dann bleibt nicht
mehr genug für die ERP-Förderung übrig, oder es
bleibt genug für die ERP-Förderung übrig, dann
fördert die KfW nicht genug.
- Die Verfügungsgewalt über das Eigenkapital und
über die Eigenkapitalerträge liegt bei der KfW. Der Bund
bleibt zwar formal Eigentümer des Kapitals. Die Mitsprache des
Bundestages und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie sowohl bei der Nutzung des Kapitals - abgesehen von dem
Nachrangkapital - als auch bei der Nutzung der Erträge aus dem
Eigenkapital wären extrem eingeschränkt. Die Mitsprache
bei der Eigenkapitalverwendung wäre faktisch Null, da laut
KfW-Gesetz der KfW-Vorstand über die Verwendung des
KfW-Eigenkapitals entscheidet. In der Praxis hätte das
Parlament keine Einflussmöglichkeit mehr.
- Die 590 Mio. €, die die KfW jetzt an das ERP-SV als Ertrag
abliefern soll, stehen nur auf dem Papier. Faktisch bekommt das
ERP-SV davon wenig zusehen - allenfalls die
Nachrangkapitalverzinsung, falls überhaupt.
- Es ist ordnungspolitisch abzulehnen, wenn die KfW mit
Staatsgeld privaten Kreditinstituten zusätzliche Konkurrenz
macht. Um ihre Eigenkapitalrendite zu erhalten, müsste die KfW
in großem Umfang Private aus dem Marktgeschäft
verdrängen. Bei unveränderter Bilanzrelation müsste
die KfW bei zusätzlich 9,3 Mrd. € Eigenkapital aus
dem ERP-Vermögen ihre Bilanzsumme um 120 Mrd. €
erhöhen. Die Entwicklung der Staatsbank KfW zur
zweitgrößten Bank in Deutschland mit über 22 Mrd.
Euro Eigenkapital ist ein „ordnungspolitischer
Supergau“.
- Es ist zu befürchten, dass die künftige
Mittelstandsfinanzierung reduziert wird, sollte die KfW die
Spielräume aus der Eigenkapitalerweiterung für
Engagements in Bereichen außerhalb des Mittelstands wie z.B.
EADS verwenden. Dem politischen Vorwurf, wir würden die
Mittelstandsförderung zugunsten von Beteiligungen an Konzernen
verraten, sollten wir uns nicht aussetzen.
Michelbach wird als Vorsitzender des Unterausschusses ein Auge
darauf haben, dass die Bundesregierung alternative Konzepte zur
Übertragung des ERP-Sondervermögens an die KfW vorlegt.
Michelbach: „In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen.“ Der Ausschuss wird bei seiner nächsten
Sitzung am 29. November 2006 über das weitere Vorgehen
entscheiden.