Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, sieht in der Erklärung des Abgeordneten Jörg Tauss vom 11. März 2009 eine Bestätigung des Verfahrens zur Aufhebung der Immunität.
Thomas Strobl: „In seiner Presseerklärung vom 11. März 2009 räumt der Abgeordnete Jörg Tauss selbst ein, durch den Besitz von kinderpornographischem Material möglicherweise gegen bestehende Strafrechtsvorschriften verstoßen zu haben. Dies macht deutlich, dass der zuständige Immunitätsausschuss keine andere Wahl hatte, als den Anträgen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf Genehmigung der gerichtlich angeordneten Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen stattzugeben. Denn nur in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren kann über die Schuld oder Unschuld des Betroffenen verbindlich entschieden werden. Hier darf es keine Unterschiede oder gar Privilegien gegenüber Bürgerinnen und Bürgern ohne Abgeordnetenmandat geben, gegen die wegen einer möglichen Straftat ermittelt wird. Die zwischenzeitlich vom Verteidiger des Abgeordneten Tauss geäußerten Andeutungen, das Immunitätsverfahren sei möglicherweise parteipolitisch motiviert gewesen, entbehren spätestens nach der eigenen Erklärung seines Mandanten jeglicher Grundlage und sind nur dazu geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in eine objektiv ermittelnde Justiz zu untergraben. Ich stelle mit einer gewissen Beruhigung fest, dass Herr Tauss sich diese Andeutungen seines Strafverteidigers jedenfalls bis jetzt auch nicht zu eigen gemacht hat.“