Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das
Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der
Mehrheit seiner Mitglieder (zur Zeit 307) eine/n Nachfolger/in
wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den
Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem
Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl
müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 GG).
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/K/konst_misstrau.html
Stand: 13.10.2008