In einer Regierungserklärung erläutert der Bundeskanzler oder ein Minister dem Parlament politische Leitlinien, Handlungen und Pläne der Regierung. Zu Beginn einer Amtszeit gibt der Bundeskanzler vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der er die Politik der Regierung für die Wahlperiode vorstellt. Während der Wahlperiode kann die Bundesregierung von sich aus Erklärungen durch den Kanzler oder die Minister zu aktuellen politischen Themen vor dem Parlament abgeben. Sie kann jedoch vom Bundestag nicht verpflichtet werden, Erklärungen abzugeben. Die Regierungserklärung hat keine juristische, jedoch eine bedeutende politische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung.