Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie europäische Institutionen. Die Unterzeichnung der Verträge gilt als Gründungsdatum der Europäischen Union (EU). Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft und gelten als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Nizza fort.