Deutschland gehört zu den sichersten
Ländern der Welt und ist doch zugleich auch Zielland des
internationalen, besonders des islamistischen Terrorismus. Dank der
guten Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Länder konnten bislang schwere Anschläge in Deutschland
verhindert werden. Die deutsche Sicherheitsarchitektur hat sich
bewährt. Damit dies so bleibt, bedarf es der kontinuierlichen
Anpassung und Verbesserung, um mit der ständig sich
ändernden Sicherheitslage Schritt halten zu können. Dabei
gilt es stets, die Bedrohung im Blick zu halten und trotzdem immer
mit Augenmaß zu handeln. Es gilt jederzeit, Freiheit und
Sicherheit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zu
halten.
Wir haben die Rechtsgrundlage für eine gemeinsame
Antiterrordatei der Sicherheitsbehörden als sogenannte
Indexdatei geschaffen. Dabei sitzen die an der Bekämpfung des
islamistischen Terrors beteiligten Behörden an einem Tisch.
Ein gut funktionierender Informationsaustausch ist eine wichtige
Voraussetzung im erfolgreichen Kampf gegen Terrorismus. In
Reisepässen soll als weiteres biometrisches Merkmal der
Fingerabdruck eingeführt werden. Diese Maßnahme dient
jedoch ausschließlich der Personenerkennung und schafft somit
auch mehr Sicherheit.
Wie im Koalitionsvertrag und auch durch die Föderalismusreform
festgelegt, werden wir die Rechtsgrundlage für
Präventivbefugnisse schaffen, die das Bundeskriminalamt zur
Bekämpfung des internationalen Terrorismus dringend
benötigt. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf
rechtsstaatliche Verfahrenssicherungen haben. Geboten ist es, den
Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren auf See und aus der
Luft zu ermöglichen. Ein weitergehender Einsatz der Bundeswehr
im Inneren ist nicht erforderlich. Es gibt keine Veranlassung, die
im Grundgesetz festgelegte und über Jahrzehnte bewährte
Trennung von äußerer und innerer Sicherheit
aufzugeben.
E-Mail:
fritz-rudolf.koerper@bundestag.de
Website:
www.koerperspd.de
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Text: Peter Müller
Aktualisiert am 30. Juni 2008