Seit den Anschlägen auf das World Trade
Center am 11.9.2001 wurden über 100 neue Gesetze auf diesem
Gebiet verabschiedet. Erfolge dieser Maßnahmen lassen sich
statistisch nicht belegen, ein umfassender Bericht dazu wurde nie
vorgelegt. Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit wird von der
Strafverfolgung immer stärker auf die Gefahrenabwehr gelegt.
Das ist verbunden damit, dass dort noch weitergehende
Maßnahmen unter Geringschätzung der rechtsstaatlichen
Verhältnismäßigkeitshürde für
möglich gehalten werden, als dies bei der Strafverfolgung
unter Beachtung der Unschuldsvermutung der Fall wäre. Immer
mehr geht es um das verdachtslose Sammeln, Speichern und Abgleichen
von möglichst vielen Daten. Jeder Bürger steht unter
Generalverdacht.
Die bloße Masse an Daten wird schon als Sicherheitsgewinn
begriffen. Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen hätte die
Terroranschläge in New York, London oder Madrid oder den
versuchten Kofferbombenanschlag verhindert. Der aktuell
eingeschlagene Weg führt weg von dem traditionellen
Rechtsstaat, der das Recht des Bürgers auf Privatsphäre
und informationelle Selbstbestimmung als ebenbürtiges
Grundrecht begreift. Wir sind auf dem Weg zu einem
Präventionsstaat, der auf allgegenwärtige
Überwachung setzt.
Gegen die konkret verdächtigen Organisationen des
islamistischen Terrorismus wird dabei eine unverständliche
Zurückhaltung geübt. Terrorpropaganda über
Satellitenfernsehen und Internet wird nicht ausreichend konsequent
unterbunden, die terrornahen Organisationen können in
Deutschland weiterhin Geld sammeln und Deutschland als Ruheraum
nutzen. Deutschland sollte seine Kraft für die konkreten
Bedrohungen bündeln, anstatt einem Überwachungswahn zu
verfallen.
E-Mail:
gisela.piltz@bundestag.de
Website:
www.gisela-piltz.de
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Text: Peter Müller
Aktualisiert am 30. Juni 2008