Von 2000 bis 2002 haben 1,57 Millionen Menschen an Programmen der Europäischen Strukturförderung teilgenommen, davon 46,5 Prozent Frauen. Im Förderzeitraum von 1994 bis 1999 seien es 47,3 Prozent von 2,19 Millionen Teilnehmern gewesen, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/2049) hervorgeht. Dabei handelt es sich um Berichte für die Europäische Kommission zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt.
Im Förderzeitraum 2000 bis 2006 entfielen von den insgesamt zur Verfügung stehenden EU-Strukturfondsmitteln in Höhe von 195 Milliarden Euro rund 11,5 Milliarden Euro auf den Europöäischen Sozialfonds für Deutschland. Neben der Beteiligung von Frauen an allen Fördermaßnahmen entsprechend ihres Anteils an der Arbeitslosigkeit seien rund zehn Prozent der gesamten Strukturfondsmittel (rund 475 Millionen Euro) des Bundes und der Länder für spezifische Frauenmaßnahmen vorgesehen. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung betrage die Gesamtsumme dieser Maßnahmen über 1 Milliarde Euro.
Der Europäische Sozialfonds ist nach Angaben der Bundesregierung das wichtigste Instrument der Europäischen Union für die Entwicklung der "Humanressourcen" und die Verbesserung der Funktion des Arbeitsmarktes. Er unterstützt Maßnahmen zur Prävention und zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Chancengleichheit werde dabei als Oberziel verstanden, das mit dem Gender Mainstreaming als querschnittsorientierter Methode und mit der spezifischen Frauenförderung erreicht werden soll. Das Gender Mainstreaming ziele darauf ab, die Chancengleichheit in alle Förderbereiche zu integrieren. Es beziehe sich auf alle Prozesse und Verfahren der Arbeitsmarktpolitik, die Frauenförderung dagegen auf spezifische Ziele, heißt es in der Unterrichtung.