Recht. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März einen Entwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 15/1487) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Voten der Opposition gebilligt. Verbraucherinnen und Verbraucher würden dabei erstmalig als gleichberechtigte Partner in den Schutzbereich des Gesetzes integriert. Dadurch werde die Rechtsprechung zum geltenden UWG aufgenommen und gleichzeitig eine Forderung der Verbraucherverbände erfüllt, so die Regierung. Als "vernünftig" bezeichnete die SPD das Gesetz; als "durchaus positiv" würdigten Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage.
Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden drei Änderungsanträge der FDP-Fraktion abgelehnt. Nach Vorstellung der Liberalen sollte unter anderem eine Formulierung gegen die Telefonwerbung neu gefasst werden. Die Position der Koalition, die Telefonwerbung verbieten zu wollen, sei "schlicht falsch", erklärten die Liberalen. Der Durchschnittsverbraucher sei durchaus in der Lage, mit dieser Art von Werbung angemessen umzugehen.
Der Passus zur Gewinnabschöpfung sollte nach Auffassung der FDP gestrichen werden. Bei der Gewinnabschöpfung ist geregelt, dass derjenige, der vorsätzlich unterlauteren Wettbewerb begeht und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, auf dessen Herausgabe an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden kann. Dies sei "das Tor zu amerikanischen Verhältnissen", so die FDP, und werde im Übrigen mit erheblichen Unsicherheiten und Unzulänglichkeiten behaftet sein.
Die SPD betonte, Gewerbetreibende dürften nicht einfach bei Privatpersonen anrufen. Das würde "nerven" und könne "unsägliche Formen" annehmen. Man könne heute schon per Unterschrift telefonische Werbung ausdrücklich erlauben. Die sogenannte Robinson-Liste sei demgegenüber völlig unverbindlich. Wenn Werbetreibende argumentieren, dass Arbeitsplätze verloren gingen, könne man nur die Rechtssprechung zitieren, die heute schon die Telefonwerbung verbiete. Die Sozialdemokraten plädierten für einen Gewinnabschöpfungsanspruch. Diejenigen, die den Verbraucher schädigten und sich vorsätzlich wettbewerbswidrig verhielten, sollten gezwungen werden, den dadurch erzielten Gewinn wieder herauszugeben. Die Praxis werde nach der in der Anhörung des Ausschusses geäußerten Sachverständigenauffassung diese Haltung bestätigen.
Bündnis 90/Die Grünen begrüßten, dass der Verbraucherschutz erstmals ins Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Eingang gefunden habe. In der Formulierung seien ehemals "stumpfe Waffen zu scharfen Schwertern" geworden. Die Warnung der FDP vor "amerikanischen Verhältnissen" sei schlicht falsch. Tatsache sei, dass Geschäftsinhaber den Teil, den sie durch unlauteren Wettbewerb erhalten hätten, wieder "herausrücken müssen".
Die CDU/CSU betonte, sie setze auf den "mündigen Bürger". Im europäischen Vergleich sei die deutsche Gesetzesfassung "einfach zu restriktiv", beispielsweise bei der Telefonwerbung. Verbraucherschützer und die Wirtschaft seien mit der gefundenen Lösung nicht einverstanden. "So geht es nicht", meinte die Union zur mangelnden Akzeptanz der Betroffenen.
Bei der Frage zur Möglichkeit der Gewinnabschöpfung sei der Bundesregierung vorzuhalten, dass die Beweislastverteilung ungelöst sei. Kein Mensch wisse, was den tatsächlich erzielten Gewinn ausmache, gab die Unions zu bedenken. Rechtliche Unsicherheiten würden mit dem Gesetz in Kauf genommen. Dies würde dazu beitragen, dass das "schlechte Image" des deutschen Rechts in der Wirtschaft weiter bestehen bleibe. bob