Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen mit der Türkei über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität ( 15/2724), vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens geschaffen werden. In der Begründung heißt es, der Abschluss bilateraler Abkommen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden stelle ein wirksames Mittel zur gemeinsamen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung dar. Als Schwerpunkte der Zusammenarbeit werden dabei auch die Deliktbereiche der illegalen Herstellung und des Transports von Rauschgift genannt. In der Gesetzesvorlage wird klargestellt, die vereinbarte Zusammenarbeit erfolge nach Maßgaben des jeweiligen innerstaatlichen Rechts und regele dabei die Rahmenbedingungen der Kooperation und vor allem den Austausch personenbezogener Daten. Fragen der Rechtshilfe in Straf- oder in Fiskalsachen sollen vom Abkommen nicht erfasst werden. Ausnahmen über die festgelegten Bedingungen zur Verwendung personenbezogener Daten und anderer Informationen sollen danach nur zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung und zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig sein. wol