Verbraucherschutz. Sachverständige einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft begrüßten das Vorhaben der Bundesregierung, die landwirtschaftlichen Prämien bereits ab dem kommenden Jahr von der Produktion zu entkoppeln und stattdessen auf die Größe der Betriebsflächen zu konzentrieren. In dem Hearing zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/2553) argumentierten die Experten am 22. März, mit der Entkoppelung werden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gestärkt und die Produkte näher an den Weltmarkt herangeführt. Außerdem bestehe nun kein Anreiz mehr zur Überproduktion. Die Regierung will mit ihrem Entwurf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) umsetzen. Dabei soll das System der Direktzahlungen durch die Einführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung neu gestaltet werden. Unterschiedliche Auffassungen gab es in der Frage, wann die Prämien für die Landwirte gesenkt werden sollen. Während die Bundesregierung in ihrem Entwurf ein Abschmelzen der Prämien ab dem Jahre 2007 vorsieht, schlugen einige Ländervertreter das Jahr 2010 für den Beginn der Absenkung vor. Diskussionen gab es auch über die Bindung der Prämienzahlungen an soziale und ökologische Anforderungen, dem so genannten "Cross Compliance".
Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft bezeichnete die Vorschläge als eine "tatsächliche Reform der europäischen Agrarpolitik". Es sei richtig, die öffentlichen Gelder an den Erhalt der Kulturlandschaft und die Bewirtschaftung zu koppeln. Allerdings sei es nicht angebracht, mit dem vollständigen Abschmelzen der Prämien bis zum Jahr 2013 zu warten. Der Deutsche Bauernverband sah Schwierigkeiten darin, die deutsche Landwirtschaft mehr Wettbewerb auszusetzen und näher an den Weltmarkt heranzubringen und gleichzeitig höhere Umwelt- und Naturschutzstandards zu erfüllen. Die Regierung tue aber gut daran, mit der Entkoppelung bereits zu beginnen, da auf diese Weise die Landwirte selber über die Produktion entscheiden könnten. Beim Thema "Cross Compliance" fürchtete der Verbandsvertreter, zusätzliche Bürokratie könne die Landwirte behindern. Dies könne die mit den sozialen und ökologischen Anforderungen verbundene höhere gesellschaftliche Akzeptanz zunichte machen. Ein Vertreter des bayerischen Landwirtschaftsministeriums sah "gravierende Mängel" in dem Gesetzentwurf. Dieser stelle einen "Zangenangriff" sowohl auf die deutsche Landwirtschaft als auch auf die Ernährungswirtschaft dar. Die Regierung gehe über die Brüsseler Vorgaben hinaus und gefährde damit die Betriebe in ihrer Existenz. Der Gesetzentwurf werde das Gesicht der deutschen Landwirtschaft verändern, hieß es in der Anhörung.
Ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums von Mecklenburg-Vorpommern sprach sich dafür aus, das Kontrollniveau im Bereich der "Cross Compliance" EU-weit festzulegen. Ansonsten seien Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten. Die vollständige, baldige Entkoppelung der Preise von der Produktion sei wichtig, um die Effizienz zu erhöhen und die Preise zu stabilisieren. Für den Vertreter des Landwirtschaftsministeriums von Rheinland-Pfalz stellt die Entkoppelung eine Chance dar. Nun komme es darauf an, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Entwurf der Regierung leiste einen positiven Beitrag für den Erhalt der Kulturlandschaften. Der Experte sprach sich ebenfalls dafür aus, im Rahmen der nationalen Umsetzung der Agrarreform nicht über die Brüsseler Vorgaben hinauszugehen. rab