Auswärtiges. Eine Verbesserung der Lage vor Ort kann nur erreicht werden, wenn Afghanistan umgehend bei der Lösung der dringlichsten Probleme unterstützt wird. Darin waren sich alle Fraktionen einig und stimmten am 25. März einem entsprechenden Antrag ( 15/2168) auf Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 15/2740) zu.
Besonders hoben sie die schwierige sicherheitspolitische Lage, die prekäre Situation der afghanischen Frauen und Mädchen und die mangelnde Ausstattung von Polizei und nationaler Armee hervor. Erwähnt wurden auch die nur in Ansätzen funktionierenden staatlichen Strukturen und die mangelnde Aufarbeitung schwerer Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit.
Die Koalition hat unterdessen einen Antrag ( 15/2757) vorgelegt, in dem es heißt, die Bundesregierung müsse eine neue signifikante Unterstützungszusage, mindestens jedoch eine Fortsetzung der bisherigen Bewilligung in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich für die nächsten Jahre für den Wiederaufbau in Afghanistan machen. Anlässlich der bevorstehenden internationalen Konferenz zu Afghanistan am 31. März und 1. April in Berlin fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen weiterhin, im Vorfeld und während der Konferenz solle Deutschland bei der internationalen Gemeinschaft für ein fortgesetztes Engagement beim Wiederaufbau und für das Herstellen von Sicherheit und Stabilität in Afghanistan werben.
Die Regierung in Kabul und die internationale Gemeinschaft seien aufzufordern, gemeinsam die notwendigen Voraussetzungen für die Abhaltung von freien und fairen Wahlen in diesem Jahr zu schaffen. Die Bundesrepublik, finden Sozialdemokraten und Bündnisgrüne, müsse sich auch verstärkt für die Förderung von Frauen- und Menschenrechten in Afghanistan einsetzen und in diesem Zusammenhang die Umsetzung der neuen Verfassung fördern. Die afghanische unabhängige Menschenrechtskommission solle weiterhin in ihrer Arbeit unterstützt werden. bob