Verkehr und Bauwesen. Zugestimmt hat der Bundestag am 25. März zwei Entschließungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu Unterrichtungen durch die Bundesregierung ( 15/1153, 15/1547), in denen es um Mitteilungen der EU-Kommission zur Finanzierung eines elektronischen Mautsystems und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge geht.
Nach den Entschließungen soll die Bundesregierung sich unter anderem dafür einsetzen, dass der Betrieb von Mautsystemen mit überwiegend lokaler Verkehrsbedeutung vom Anwendungsbereich der EU-Richtlinien ausgenommen werden soll und dass für die Bestückung von Kontrollstellen und für lokal begrenzte Mauterfassungen auf Brücken oder in Tunnelbereichen wirtschaftlich sinnvolle Systeme in Anwendung kommen müssen. Neben den von der Gemeinschaft bereits eingeführten Nahbereichssystemen soll auch die Infrarottechnik, die ein wichtiger Teil des deutschen LKW-Mautsystems wird, als zulässige technische Komponente in den Vorschlag aufgenommen werden, heißt es in der Entschließung.
Daneben soll die Bundesregierung im Verkehrsministerrat unter anderem darauf achten, dass die Zulässigkeit der Anlastung aller Wegeposten nach dem Prinzip der Vollkostendeckung auch in Zukunft als Grundlage zur Ermittlung der Wegekosten unverzichtbar sei und die Verwendung der Einnahmen entsprechend den bisherigen Spielräumen der geltenden Richtlinie den Mitgliedstaaten überlassen bleiben soll. Auf eine Aufsichtsbehörde solle verzichtet werden.
mik