Wirtschaft und Technologie. Die Haltung der Regierung zu dem Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie interessiert die Fraktion Die Linke in einer Großen Anfrage ( 16/136). Kernstück der Richtlinie sei das "Herkunftslandprinzip", das es dem grenzüberschreitenden Dienstleister erlaube, seine Leistungen nach den Standards und Vorschriften des Herkunftslandes anzubieten. Gleichzeitig werde es dem Bestimmungsland verboten, vom Anbieter der Dienstleistungen zu verlangen, dass die einheimischen Gesetze und Standards eingehalten werden und diese Einhaltung auch kontrolliert werden kann.
Die Abgeordneten wollen von der Regierung wissen, ob die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zum Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie einen Rückschritt gegenüber den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat bedeuten, in denen eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie gefordert wird.
Die Regierung soll weiterhin mitteilen, was sie im Rahmen der Europäischen Union bereits unternommen hat oder zukünftig noch unternehmen will, um das Herkunftslandprinzip zu verändern. Weitere Fragen konzentrieren sich auf die Niederlassungsfreiheit, auf die Auswirkungen der Richtlinie auf den Arbeitsmarkt, auf gewerkschaftliche Rechte, auf das Handwerk und auf den Gesundheits- und Sozialbereich. Im Einzelnen interessieren sich die Abgeordneten für die Auswirkungen des Herkunftslandprinzips auf die Binnennachfrage, auf die Exportmärkte, auf die kommunalen Betriebe sowie auf kleine und mittlere Unternehmen.