Petitionen. Für eine aktivere Betreuung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsverwaltungen setzt sich der Petitionsausschuss ein. Er beschloss am 28. Juli einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen.
Der Petent hatte in der Zeit zwischen 1997 und 2000 eine Ausbildung zum Ergotherapeuten absolviert, die von der Arbeitsverwaltung finanziert worden war. In zwei Fächergruppen hatte er die Abschlussprüfung nicht bestanden. Um Widerspruch einlegen zu können, hatte er eine Prüfungswiederholung in Lehrgangsform angestrebt. Diesem Antrag war nicht entsprochen worden, da es sich bei der von ihm gewählten Schule um einen schulgeldpflichtigen Träger gehandelt hatte. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist diese Entscheidung nicht zu beanstanden. Kritisiert wird jedoch die mangelnde Betreuung des Petenten bei seiner Suche nach einer geeigneten Schule. Zwar seien ihm die Bedingungen für eine Förderung erläutert worden, die Arbeitsverwaltung habe aber ihrerseits keine Schulen genannt, die den Voraussetzungen genügt hätten. Damit sei sie ihrem Betreuungsauftrag nicht ausreichend gerecht geworden.