Wirtschaft und Technologie. Die Bundesregierung soll sich in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten von statistischen Berichtspflichten zu befreien. Dies forderte der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 28. Juni, als er einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Vorschlag für eine EU-Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik (Rats-Dok. Nr. 67 15/06) gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung der Bündnisgrünen annahm.
Die Verordnung stellt den Rahmen für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von EU-weiten Statistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen von Unternehmen in der EU dar. Die Wirtschaftspolitiker unterstützten das Ziel dieser Verordnung, zu einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen der Strukturstatistik für den Industrie- und der für den Dienstleis-tungsbereich zu gelangen. Dieses Ziel stehe aber in keinem Verhältnis zu den Mehrbelastungen, die auf die Unternehmen und die Statistischen Ämter zukommen. Unnötige Bürokratie gefährde den unternehmerischen Erfolg und schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, heißt es in der Entschließung. Vor allem für kleine Unternehmen stellten die statistischen Berichtspflichten eine enorme Belastung dar.
So werden nach Ansicht der Abgeordneten besonders bei Existenzgründern betriebliche Ressourcen gebunden und damit deren Dynamik und Leistungsfähigkeit gelähmt. Die kleinen Unternehmen könnten durch die Einführung bestimmter Freistellungsgrenzen von statistischen Erhebungen ausgenommen werden, ohne dass dies zu unvertretbaren Informationsverlus-ten führt. Es sei daher zu prüfen, so die Abgeordneten, ob es erforderlich ist, die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer, die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und die Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden im Handel zu ermitteln. Der zusätzliche Erkenntnisgewinn stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand der Unternehmen. Im Handel seien überwiegend Angestellte und nur in geringem Umfang Lohnempfänger tätig, die einen Stundenlohn erhalten, heißt es weiter.