Sie ist rot, rund und saftig: die Tomate. Und sie ist in vielen Fällen pestizidbelastet, berichtet die Zeitschrift "Öko-Test" in ihrer Juni-Ausgabe. Insgesamt 25 Strauch- und Kirschtomaten waren untersucht worden, drei Viertel davon hatten Rückstände von Pestiziden enthalten.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Verbraucher künftig wissen, ob er beim Verzehr der aromatischen Frucht neben Mineralstoffen und Vitaminen auch schädliche Substanzen zu sich nimmt. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation" ( 16/1408), kurz Verbraucherinformationsgesetz, verabschiedet. Konsumenten sollen damit bundesweit bei Behörden und Ämtern die Möglichkeit erhalten, sich über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu informieren und erhalten damit ein Auskunftsrecht über Lebensmittel. Außerdem sollen die Behörden in Zukunft auch verpflichtet werden, bei bestimmten Verstößen die Namen der betroffenen Firmen zu nennen. Diese Auskunftspflicht trifft auf alle Lebens- und Futtermittel, Kosmetika sowie auch auf Waren des täglichen Bedarfs wie Textilien oder Reinigungsmittel zu.
Fünf Jahre lang hatte der Bundestag über die Erweiterung der Verbrauchersouveränität gestritten. Bereits die Vorgängerregierung hatte zwei Anläufe unternommen. Diese waren im Bundesrat am Widerstand unionsgeführter Länder gescheitert. Der "Gammelfleischskandal", bei dem Ende 2005 mehrfach falsch deklariertes Fleisch in den Handel gekommen war, hatte das Thema erneut auf die Tagesordnung gebracht.
Die Koalition stimmte dem Entschließungsantrag ( 16/2035) zur Neuregelung des Verbraucherrechts am 29. Juni zu. "Mit dem Gesetz gehen wir einen ganz neuen Weg in der Verbraucherpolitik", erklärte Ursula Heinen (CDU) in der Debatte. Und sie fügte hinzu, der Zugang zu verbraucherrelevanten Informationen sei die Voraussetzung für das angestrebte Ziel des "mündigen Verbrauchers". Elvira Drobinski-Weiss (SPD) unterstrich, das Gesetz sei ein "wirksames Instrument", das den Interessen der Verbraucher mehr Gewicht verleihe. Behörden könnten künftig Produkte und Hersteller beim Namen nennen. Damit könnten sich die Verbraucher konkret gegen hoch belastete oder ekelerregende Erzeugnisse entscheiden. Sie betonte auch das besondere Verdienst der SPD: Künftig sollen die Behörden die Öffentlichkeit aktiv informieren, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Gesundheitsgefahren oder Rechtsverstöße vorliegen.
Aus den Reihen der Opposition musste die Koalition indessen herbe Kritik einstecken. Das Gesetz gehe an der Sache vorbei, sagte Hans-Michael Goldmann (FDP). Es sei "unklar", "unsystematisch" und "halbherzig" und daher ein "Namensblender". Die fehlende Haftungsverpflichtung der Behörden zeige darüber hinaus, wie wenig Vertrauen die Koalition in die behördlichen Strukturen setze. Als "Dokument der Mut- und Kraftlosigkeit" bezeichnete Kirsten Tackmann (Die Linke) die Regelung. Die Koalition habe die Chance vertan, tief erschüttertes Verbrauchervertrauen zurückzugewinnen. Sozial Schwächere würden außerdem benachteiligt, da die Informationen kostenpflichtig seien.
Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken, nannte den Koalitionsentwurf einen "Etikettenschwindel" und verwies auf den fraktionseigenen Entwurf ( 16/199). Dieser beinhalte wesentlich weitreichendere Verbraucherrechte. So sollte etwa der Zugang zu Informationen für sämtliche Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden und der Rechtsanspruch auch gegenüber Unternehmen gelten. Behörden sollten grundsätzlich aktiv statt passiv informieren können und ein Bundesbeauftragter sollte im Streitfall schlichten. Der Grünen-Entwurf fand keine Zustimmung im Bundestag. Ebenfalls abgelehnt wurden Entschließungsanträge von FDP ( 16/2036) und Linksfraktion ( 16/2037).