Die Föderalismusreform hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nachdem der Bundestag am 30. Juni das Gesetzeswerk verabschiedet hat, folgte am 7. Juli abschließend auch der Bundesrat. 14 der 16 Ländern votierten dafür, Mecklenburg-Vorpommern verweigerte die Zustimmung, Schleswig-Holstein enthielt sich der Stimme. Somit kann das Gesetz in Kraft treten. Mit rund zwei Dutzend Verfassungsänderungen ist dies die umfangreichste Grundgesetzreform seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Reform soll die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat drastisch gesenkt und zugleich die Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern klarer geregelt werden. Im Gegenzug erhalten die Länder deutlich mehr Zuständigkeiten als bisher.
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begründeten ihre Verweigerung mit der Furcht vor einem aggressiven Wettbewerbsförderalismus. Zudem vertraten sie die Auffassung, dass die finanzschwachen Länder beträchtliche Nachteile in Kauf nehmen müssten. Da beide Länder jedoch lediglich über sieben Stimmen verfügen, war die notwendige Zweitdrittel-Mehrheit von 46 der insgesamt 69 Bundesratsstimmen nicht gefährdet.
Eine Reihe von Bildungsexperten, Vertreter der Beamtenorganisationen, Verfassungsrechtler und andere Kritiker befürchten, dass mit dieser Reform in Deutschland letztendlich mehr Kleinstaaterei erreicht werde.