Schon länger war man sich in der Koalition grundsätzlich einig, dass das deutsche Unternehmenssteuerrecht einiger Änderungen und Neuerungen bedarf. Über das "Wie" wurde jedoch ebenso lange wie heftig diskutiert. Nun scheint der Durchbruch zu einer Unternehmenssteuerreform geschafft. Im Beratungsmarathon zur Gesundheitsreform einigten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen auch auf Eck-punkte für ein neues Unternehmenssteuerrecht. Während die Bürger zur Gesundheitsvorsorge tiefer in die Tasche greifen müssen, können sich Unternehmen aller Voraussicht nach von 2008 an auf geringere Steuern einstellen. Am 12. Juli sollen die Eckpunkte im Kabinett beraten werden. Die Gesetzgebung soll im Oktober dieses Jahres beginnen.
Mit der Unternehmenssteuerreform soll die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von derzeit 38,65 Prozent auf knapp unter 30 Prozent gesenkt werden. Außerdem hat sich die Koalitionsspitze auf eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge verständigt, bei der Steuern - zum Beispiel auf Zinsen - pauschal mit einem festen Zinssatz erhoben werden. Darüber hinaus ist geplant, die föderale Unternehmenssteuer und die kommunale Gewerbesteuer durch eine kommunale Unternehmenssteuer zu ersetzen, die in vollem Umfang den Kommunen zukommen soll.
In den ersten Jahren nach In-Kraft-Treten der Steuerreform soll, nach Wunsch der Koalition, die Wirtschaft so um bis zu fünf Milliarden Euro entlastet werden - was Steuermindereinnahmen in eben dieser Höhe für die öffentlichen Haushalte bedeutet. Mittelfristig - glaubt die Koalition - sei die Reform jedoch aufkommensneutral.
Kritik an den Eckpunkten kommt von der Opposition und den Wirtschaftsverbänden.