Verkehr und Bau. Autobahnen, Bundesstraßen und andere Infrastrukturvorhaben sollen künftig schneller und einfacher als bisher geplant und gebaut werden. Das hat der Bundestag am 27. Oktober mit einer geänderten Fassung des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes beschlossen ( 16/54). Die Abgeordneten folgten damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( 16/3158). Zwei Entschließungsanträge von Grünen ( 16/3177) lehnte das Bundestagesplenum ebenso ab, wie einen Änderungsantrag der Grünen ( 16/3175). Im Ausschus war bereits ein Gesetzentwurf der FDP ( 16/3008) zum gleichen Thema abgelehnt worden. Ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen hatte ebenfalls schon im Ausschuss keine Mehrheit gefunden.
Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz umfasst Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen. Mit dem Gesetz soll unter anderem im Verkehrs- und Energiesektor die Rechtstellung von Privatpersonen derjenigen von Naturschutzvereinen angeglichen werden. Die beschleunigenden Maßnahmen sollen im gesamten Planfeststellungsverfahren angewendet und in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder verankert werden, heißt es in einem mit dem Gesetzentwurf im Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Das bereits im November 2005 von der Bundesregierung als Entwurf eingebrachte Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz ist die Fortschreibung des Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes und ermöglicht den ostdeutschen Ländern einen "gleitenden Übergang" in ein für ganz Deutschland verbessertes und vereinheitlichtes Planungsrecht.
Bei den Ausschussberatungen am 25. Oktober betonten die Grünen, das Gesetz gehe an dem Problem vorbei. "Es geht nicht um Planungsbeschleunigung, sondern die Planungsqualität ist entscheidend", hieß es. Nicht ein Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz werde gebraucht, sondern ein Planungsqualitätsverbesserungsgesetz. Ähnliches kritisierte die FDP an dem Entwurf: Das Gesetz werde keine Beschleunigung von Infrastrukturplanungen bewirken, sondern eine Verschleppung der Planung zur Folge haben. Ihrer Meinung nach müssen auch weiterhin die Oberverwaltungsgerichte zuständig sein für Rechtsstreite in einem Planungsverfahren und nicht direkt das Bundesverwaltungsgericht. Dies würde unweigerlich zu einer Überlastung des Bundesverwaltungsgerichts führen. Dass weniger die Planung von Infrastrukturprojekten als die Durchführung und die Finanzierung problematisch seien, kritisierte die Linke.