Haushalt. Der Bundesrechnungshof hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") erhebliche Mängel festgestellt. Diese hätten vor allem den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die Steuerung der Aufgabenerledigung betroffen, wie aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes für 2006 ( 16/3200 ) hervorgeht.
Darin heißt es unter anderem, der Grundsatz des "Förderns" sei nicht ausreichend umgesetzt worden. Die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen sowie die zugelassenen kommunalen Träger hätten nicht alles getan, um erwerbsfähige Hilfebedürftige in Arbeit zu integrieren oder sie diesem Ziel näherzubringen. Im Durchschnitt hätten Arbeitsuchende drei Monate auf ein Erstgespräch gewartet, in dem berufliche Stärken und Schwächen ermittelt werden sollen. Eingliederungsvereinbarungen seien im Schnitt erst nach vier Monaten und in etwa der Hälfte der geprüften Fälle gar nicht getroffen worden.
Häufig hätten es die Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen unterlassen, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten und den Ergebnissen von Bewerbungen nachzugehen. Bei einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Ein-Euro-Jobs hätten die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen. Die zu erledigenden Tätigkeiten seien nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral gewesen. Bei weiteren 50 Prozent der geförderten Maßnahmen sei die Förderfähigkeit zweifelhaft, so die Rechnungsprüfer, weil Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen keine Kenntnis über Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeiten und Qualifizierungen hatten. Ferner sei nicht ausreichend geklärt, welche Befugnisse die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Arbeitsgemeinschaften hatten. Auch die unzureichende Aufsicht und Steuerung durch das Bundesarbeitsministerium habe zu den Verwaltungsdefiziten beigetragen.
Der Rechnungshof empfiehlt, das Instrument der Eingliederungsvereinbarung zu nutzen, um erwerbsfähige Hilfebedürftige in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder wenigstens Integrationsfortschritte zu erzielen. Bei den Ein-Euro-Jobs seien verbindliche Regeln erforderlich, um zu verhindern, dass damit Pflichtaufgaben der öffentlichen Verwaltung oder Aufgaben privater Einrichtungen auf Kosten des Bundes erledigt und reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden. Der Bund müsse die rechtmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bundesweit sicherstellen können.
Im Gesetz sollte daher klargestellt werden, heißt es weiter, dass die BA den Arbeitsgemeinschaften Weisungen erteilen kann. Ebenso sollten einheitliche Vollzugsmaßstäbe vorgegeben werden können. Diese seien notwendig, um sagen zu können, ob das Organisationsmodell "Arbeitsgemeinschaft" oder das Organisationsmodell "zugelassener kommunaler Träger" die Grundsicherung wirksam und wirtschaftlich gewährleistet. Darüber hinaus müsse das Bundesarbeitsministerium im nächsten Jahr mit der BA frühzeitig Ziele vereinbaren, an denen der Erfolg der Arbeit objektiv gemessen werden kann. Solange eine wirksame Steuerung über bindende Ziele nicht funktioniere, sollte das Ministerium mit Mitteln des Aufsichtsrechts sicherstellen, dass die Arbeitsgemeinschaften rechtmäßig und wirtschaftlich arbeiten.