Verkehr und Bau. Bundespräsident Horst Köhler hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung ( 16/240 , 16/1161 ) mit der Begründung nicht ausgefertigt, es sei verfassungswidrig.. Das Gesetz könne die verfassungsrechtlich gebotene Steuerung und Kontrolle der Flugsicherung nicht auf Dauer gewährleisten, wie aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten ( 16/3262 ) hervorgeht.
Zur Begründung heißt es, das Gesetz erlaube nach 20 Jahren eine Verlagerung der Flugsicherung ins Ausland. Dadurch würde die Aufsicht durch den Bund erheblich erschwert, heißt es. Bei der Privatisierung der Flugsicherung käme dem Bund mit einer Beteiligung von 25,1 Prozent lediglich eine Vetoposition zu. Die gebotene Einflussnahme auf die Geschäftsführung wäre jedoch nicht möglich, heißt es. Köhler beruft sich auf den Artikel 87d Absatz 1 des Grundgesetzes, der verlangt, dass die Durchsetzbarkeit des "Bundeswillens" gesetzlich sichergestellt werden muss. Das beschlossene Gesetz biete aber keine Gewähr dafür, dass gesellschafts- und verwaltungsrechtliche Einflussmöglichkeiten auf eine privatisierte Flugsicherung garantiert bleiben. Darüber hinaus erlaube das Grundgesetz lediglich eine Organisationsprivatisierung, nicht jedoch die durch das Gesetz vorgesehene Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH.