Inneres
Schmerzen, Traumata oder sogar der Tod: Die Folgen der
weiblichen Genitalverstümmelung sind für die Opfer
verheerend. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation
WHO sind weltweit zwischen 85 und 115 Millionen Frauen und
Mädchen betroffen und jedes Jahr kommen etwa zwei Millionen
dazu.
Die Oppositionsfraktionen wollen nun entschlossener als bisher
gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung vorgehen: In drei
Anträgen fordern sie die Regierung auf, sich sowohl auf
internationaler Ebene gegen die in vielen afrikanischen Staaten
verbreitete Tradition der Genitalverstümmelung zu engagieren
als auch in Deutschland lebende Migrantinnen davor zu
schützen.
Die FDP fordert die Bundesregierung daher auf, die
Strafbarkeit dieser Praxis "der breiten Öffentlichkeit und
insbesondere bei den Migrantenorganisationen" stärker bekannt
zu machen und Frauen umfassend über ihre Rechte und
Zufluchtsmöglichkeiten aufzuklären. In ihrem Antrag (
16/3842 ) fordern sie eine Prüfung der
Frage, ob die Genitalverstümmelung im Katalog der
Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter oder im
Weltrechtsprinzip verankert werden kann und soll.
Auch die Grünen plädieren dafür, die
Genitalverstümmelung ausdrücklich in den Straftatbestand
der schweren Körperverletzung aufzunehmen und die Akteure, die
mit bedrohten Mädchen und Frauen in Kontakt sind - etwa
Leherer, Sozialarbeiter oder Mitarbeiter von
Ausländerbehörden - so zu sensibilisieren, dass sie in
der Lage sind, diese zu schützen (
16/3542 ).
Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag (
16/4152 ) dafür aus, eine zentrale Stelle
zur Koordination und Vernetzung der Initiativen gegen
Genitalverstümmelung zu schaffen und deutschlandweite
Aufklärungskampagnen zu organisieren. Alle drei Anträge
sind am 1. Februar nach einer ersten Beratung vom Bundestag in den
Innenausschuss überwiesen worden.