Waschmittel-Tenside müssen biologisch
abbaubar sein
In Zukunft wird man nur noch Waschmittel kaufen können,
deren Tenside vollständig biologisch abbaubar sind. Das hat
der Bundestag am 1. Februar einstimmig beschlossen, als er einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die
Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (
16/3654 ) auf Empfehlung des Umweltausschusses
(
16/4188 ) geändert annahm. Ausnahmen gibt
es bei der industriellen Verwendung. Zudem müssen
allergieauslösende Stoffe jetzt besser gekennzeichnet werden.
Die Regelung löst das bisherige Wasch- und
Reinigungsmittelgesetz ab.
Neues Register informiert Verbraucher
über Schadstoffe
Das Bundesumweltamt richtet ein nationales
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ein. Der
Bundestag hat am 1. Februar einstimmig ein Gesetz zur Einrichtung
unverändert (
16/3755 ) und ein Gesetz zur Ausführung
eines Protokolls zur Registereinführung vom Mai 2003 sowie zur
Durchführung einer entsprechenden EU-Verordnung (
16/3756 ) mit Änderungen angenommen. Er
folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (
16/4189 ). Das Register informiert
jährlich über die Verunreinigung von Luft, Boden und
Gewässern durch Betriebe. Es löst das jetzige
EU-Schadstoffemissionsregister ab.
Behördenkooperation an Oder und
Neiße vereinbart
Umweltverträglichkeitsprüfungen beiderseits der
deutsch-polnischen Grenze sollen künftig leichter und
schneller möglich sein. Der Bundestag hat am 1. Februar
einstimmig dem Regierungsentwurf zu einer deutsch-polnischen
Vereinbarung vom April 2006 (
16/4011 ) zugestimmt. Er schloss sich dabei
ohne Veränderung einer Empfehlung des Umweltausschusses (
16/4190 ) an. Da Umweltprobleme nicht an
Landesgrenzen Halt machen, soll die Kooperation beider Staaten
durch die gegenseitige Beteiligung der Behörden verbessert
werden.
Bundestag entrümpelt Wirtschafts- und
Sozialrecht
Einstimmig hat der Bundestag am 1. Februar eine Bereinigung
des Bundesrechts in der Zuständigkeit des Wirtschafts- sowie
des Arbeits- und Sozialministeriums beschlossen. Einen
Regierungsentwurf (
16/3657 ) nahm er auf Empfehlung des
Wirtschaftsausschusses (
16/4196 ) mit einer Änderung an, die auf
eine Anregung des Bundesrates zurückging. Durch das Gesetz
werden 69 andere Gesetze und Verordnungen geändert und zum
Teil ganz aufgehoben.
Agrarausschuss billigt Änderung des
Weingesetzes
Der Agrarausschuss hat am 31. Januar dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Weingesetzes (
16/3226 ) zugestimmt. Damit sollen unter
anderem den Ländern weitere Regelungsbefugnisse
übertragen werden. So sollen sie zukünftig
Wiederbepflanzungsrechte von einem Anbaugebiet in ein anderes
übertragen können. Zudem werden Bezeichnungen
geändert. Das Anbaugebiet "Mosel-Saar-Ruwer" soll "Mosel"
heißen und aus "Qualitätswein mit Prädikat" wird
"Prädikatswein".