Ernährung und Landwirtschaft
Das Absatzfondsgesetz und das Holzabsatzfondsgesetz sollen um
Regelungen zur Kostenerstattung ergänzt werden. Dazu haben die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf (
16/4149 ) vorgelegt, den der Bundestag am 1.
Februar zur Beratung an den Landwirtschaftsausschuss
überwiesen hat.
Damit soll dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds eine
Erstattung der Personal- und Sachkosten auferlegt werden, die der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für
die Erhebung der Beiträge entstehen.
Laut Gesetzentwurf besteht der Zweck des Absatzfondsgesetzes
und des Holzabsatzfondsgesetzes darin, im Rahmen der jeweiligen
gesetzlichen Aufgabenstellung die deutsche Land- und
Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und
Holzwirtschaft zu unterstützen und dadurch zu ihrer Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Um einen entsprechenden
Gesamtauftritt im In- und Ausland zu gewährleisten, seien
zentrale Absatzförderungseinrichtungen auf Bundesebene
erforderlich.
Zu diesem Zweck haben die deutsche Land- und
Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und
Holzwirtschaft jeweils homogene, zur gemeinsamen Finanzierung
verpflichtete Gruppen gebildet, die durch das Absatzfondsgesetz
sowie das Holzabsatzfondsgesetz zur Entrichtung entsprechender
Sonderabgaben im Bundesgebiet herangezogen werden, heißt es
im Gesetzentwurf.
Würde auf die zentrale Absatzförderung in diesen
Bereichen verzichtet, entfiele ein wichtiges Instrument zur
Sicherung der Marktstellung und damit der Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Forst-
und Holzwirtschaft, heißt es weiter zur
Begründung.