Gesetzesinitiative
Debatte über Beamtenbezüge
In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag am vergangen Freitag über die Erhöhung der Bezüge für Beamte, Richter, Soldaten sowie weitere Versorgungsempfänger des Bundes debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten Mitte vergangener Woche einen Gesetzentwurf ( 16/9059) vorgelegt, der eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten vorsieht: Zum 1. Januar 2008 sollen zunächst das Grundgehalt um 50 Euro angehoben und die Bezüge rückwirkend um 3,1 Prozent und zum 1. Januar 2009 um 2,8 Prozent erhöht werden. Ziel der Initiative ist, die Besoldung von Beamten an den Ende März vereinbarte Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes anzupassen.
Während sich alle Fraktionen einvernehmlich für eine Erhöhung der Beamtengehälter aussprachen, wurde der Artikel 13 des Gesetzentwurfes kontrovers diskutiert. Er sieht vor, dass die Entschädigung für Abgeordnete ab dem 1. Januar 2009 7.946 Euro und ab dem 1. Januar 2010 8.159 Euro beträgt. Sprecher der Koalitionsfraktionen erläuterten, dass damit den geltenden Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes Rechnung getragen würde. Man habe sich bei der letzten Änderung des Abgeordnetengesetzes 2007 dafür entschieden, die Besoldungsstufen R6/B6, die der Vergütung der Bürgermeister kleiner Städte entsprechen, als Richtmaß zu nehmen. Dieser Maßstab sei gut begründet, der jetzt vorgelegte Vorschlag daher vertretbar und nicht überzogen. Abgeordnete hätten zudem auch nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Da bereits im Rahmen der letzten Gesetzesänderung eine Erhöhung der Diäten vereinbart worden war, stieß der Antrag bei den Oppositionsfraktionen auf heftige Kritik.
Die FDP-Fraktion forderte in einem eigenen Gesetzentwurf ( 16/9055), eine unabhängige Kommission mit der Festlegung der Diäten zu beauftragen. Die Linke bezeichnete den Vorstoß als "Unverschämtheit".
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen räumte ein, das Verfahren zur Koppelung mitgetragen zu haben, bezeichnete den Zeitpunkt der Diätenerhöhung jedoch als "instinktlos". Bemängelt wurde, dass der Gesetzentwurf kurzfristig eingebracht wurde.