Die Bundesregierung soll die volkswirtschaftlichen Kosten der Agro-Gentechnik ermitteln und offenlegen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/7903), den der Bundestag am 9. Mai an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Dies gelte sowohl für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) als auch für die Freisetzungsversuche. Zudem soll die Regierung die Kosten prognostiezieren, die entstehen, wenn außer Mais MON 810 auch andere gentechnisch veränderte Pflanzen wie Amflora Kartoffeln oder gentechnisch veränderter Raps in Verkehr gebracht werden.
Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass die Agro-Gentechnik eine Risikotechnologie sei. Viele Folgewirkungen für Natur und Umwelt einerseits und bezüglich der Verträglichkeit aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmittel andererseits seien noch unbekannt. Das Gentechnikgesetz sehe eine "Koexistenz" der konventionellen Landwirtschaft, des ökologischen Landbaus und der Agro-Gentechnik vor. Die Kosten der "Koexistenz" seien vor allem Zusatzkosten für die Gesellschaft, für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei.
Die Ermittlung und Offenlegung der bisher bekannten Kosten und die Prognose der zukünftigen Kosten seien für die Entscheidung über die Vor- und Nachteile der Agro-Gentechnik notwendig, betonen die Abgeordneten.
Dabei entstünden beim Bund und den Ländern Kosten unter anderem für die Sicherheitsforschung und das Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen sowie die Überwachung des Gentechnikgesetzes. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben, bei den Saatgutbetrieben, bei den Lebensmittelherstellern und beim Handel entstünden zudem Kosten unter anderem für die Prüfung auf GVO-Freiheit, für die getrennte Nutzung von Ernte- und Bearbeitungsmaschinen und für die getrennte Lagerung beim Handel und bei der Verarbeitung.