Längst war die Tinte unter dem Atomstoppvertrag getrocknet, da musste der deutsche Botschafter in den USA, Karl Heinrich Knappstein, noch immer für die Fotografen und Kamerateams die Unterzeichnung des Papiers mimen. Der Beitritt der Bundesrepublik zum so genannten Drei-Mächte-Abkommen zwischen den USA, Großbritannien und der Sowjetunion am 19. August 1963 war eine kleine Sensation mitten im Kalten Krieg. Ziemlich genau zwei Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer trat die Bundesrepublik Deutschland dem Abkommen vom 5. August 1963 über die Einstellung der oberirdischen Atomwaffenversuche bei. Der Vertrag wurde von den deutschen Botschaftern in Washington, London und Moskau unterzeichnet.
Zur gleichen Zeit veröffentlichte die Bundesregierung in Bonn eine offizielle Erklärung, in der sie ihren Anspruch auf alleinige Vertretung des deutschen Volkes unterstrich. In ihrer in drei Punkte gegliederten Erklärung betonte die Bundesregierung, ihr Beitritt zu dem Moskauer Abkommen bedeute keine Anerkennung der Sowjetzone. Auch werde keine vertragliche Beziehung mit den dort eingesetzten Stellen eingegangen. Zwar begrüße sie das Ziel des Vertrages, weitere radioaktive Niederschläge zu verhindern und einen ersten Schritt in Richtung einer weltweiten Abrüstung zu gehen. Jedoch untermauerte die Bundesregierung gleichzeitig ihren Anspruch, als "einzig frei gewählte und rechtmäßig gebildete deutsche Regierung" berechtigt zu sein, für das ganze deutsche Volk zu sprechen.
Nach dem Bau der Berliner Mauer und in der angespannten Situation des geteilten Deutschlands setzte die Regierung in Bonn damit ein deutliches Zeichen, am Kurs von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem in der Hallstein-Doktrin festgesetzten Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik festzuhalten. Der Vorsitzende der SPD, Erich Ollenhauer, merkte optimistisch an, die deutsche Frage sei nur im Zustand der Entspannung sinnvoll zu debattieren. Insofern sei der Beitritt politisch klug.