Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD ( 16/12098) vor. So sollen beispielsweise Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden kann, soll erweitert werden. Dazu zählen beispielsweise sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Es sei Pflicht des Staates, darauf hinzuweisen, dass Verletzte und Geschädigte die Möglichkeit hätten, Hilfe und Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen, betonen die beiden Koalitionsfraktionen.
Weiterhin soll der Vorlage zufolge in der Strafprozessordnung klargestellt werden, dass Verletzte, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU Opfer einer Straftat wurden, diese Tat in Deutschland anzeigen können. Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat geworden sind oder als Zeugen in einen Strafverfahren aussagen müssen, weiter zu stärken, will die Koalition die Altersgrenze für ihre Aussage vor Gericht von derzeit 16 Jahren auf 18 Jahre heraufsetzen.
Auch verbessert der Entwurf laut Koalition die Stellung von Zeugen: Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand für besonders schutzbedürftige Zeugen werde vereinfacht.