Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 5. März eine Beschlussvorlage verabschiedet, in der die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) empfohlen wurde. Damit sollte es der Staatsanwaltschaft ermöglicht werden, in vier von Tauss genutzten Objekten Hausdurchsuchungen stattfinden zu lassen. Das Plenum des Bundestages folgte dieser Beschlussempfehlung. Wie der Vorsitzende des Immunitätsausschusses Thomas Strobl (CDU) dieser Zeitung bestätigte, fiel das Votum des Ausschusses "einstimmig bei Anwesenheit aller Kollegen aus". Die Einlassungen der Staatsanwaltschaft seien "sehr schlüssig" gewesen, sagte Strobl. Tauss wird der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen.
Der Beschluss des Ausschusses war nötig, weil die Staatsanwaltschaft entsprechend Artikel 46 Absatz 2 des Grundgesetzes nur mit Genehmigung des Bundestages die Wohnung oder das Büro eines Abgeordneten durchsuchen darf. Gleiches gelte laut Strobl auch bei einer eventuellen Anklageerhebung oder Festnahme.
Jörg Tauss erklärte, er werde sich den erhobenen Vorwürfen stellen und die Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung des Sachverhaltes nach allen Kräften unterstützen. "Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann", so Tauss in einer Presseerklärung. Um seine Partei und Fraktion nicht zu belasten, stelle er zudem seine Ämter zur Verfügung.