Regierungsvertreter haben in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. März noch einmal bekräftigt, die Neuorganisation der Jobcenter so schnell wie möglich auf den Weg bringen zu wollen. Man werde nicht zwei Jahre warten, sondern versuchen, "angesichts der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt zügig zu handeln", hieß es von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Neuorganisation war in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 gefordert worden - bis Ende 2010 geben die Richter dem Gesetzgeber dafür Zeit. Karlsruhe hatte damals die "Mischverwaltung" durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen als verfassungswidrig bezeichnet. In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger und deren Familien gemeinsam von BA und Kommunen betreut. Nach bisherigen Plänen sollen sie zu Anstalten des öffentlichen Rechts werden.
Der Vertreter des BMAS betonte in der Sitzung, die Zusammenarbeit zwischen BA und Kommunen, wie sie derzeit existiere, habe sich bewährt. Deshalb werde man sie auch künftig beibehalten und die Verfassung zu diesem Zweck ändern. Die neu zu schaffenden "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" sollten künftig einheitliche Bescheide über die Leistungsbezüge ausstellen. Ein "wechselseitiges Hineinregieren" in die jeweiligen Handlungsfelder von Bund und Kommune solle es auch künftig nicht geben, hieß es. Die Vertreter der Opposition verwiesen auf den Koalitionsausschuss und mahnten an, es müsse einen "Plan B" geben, falls die Koalition dort nicht zu einer Einigung komme.
Tatsächlich kam im Koalitionsausschuss am 4. März keine Einigung zustande. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer betonte, beide Seiten hätten an ihren "unterschiedlichen Positionen festgehalten". Dass es noch vor der Bundestagswahl zu einer Eingung kommt, ist derzeit unwahrscheinlich.