Unschuldig Inhaftierte sollen höhere Entschädigungen erhalten. Der Bundesrat hat am 6. März einem Gesetzentwurf zugestimmt, der eine Erhöhung des Tagessatzes von 11 auf 25 Euro vorsieht. Diese Erhöhung, so der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) während der Bundesratssitzung, sei "breiter Konsens unter den Ländern". Die Justizministerkonferenz hatte sich im November des vergangenen Jahres darauf verständigt.
Heinz Georg Bamberger (SPD), Justizminister in Rheinland-Pfalz, erinnerte daran, dass der Tagessatz schon seit 1988 bei 11 Euro liege. Eine Erhöhung auf 25 Euro sei "angemessen". "Der Staat trägt eine Verantwortung und muss für das einstehen, was die Betroffenen erdulden mussten", so der Minister. Die Mehrkosten für die Länder würden sich "in Grenzen halten".
Die Entschädigung wird gewährt, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass der Freiheitsentzug zu Unrecht erfolgt ist. Sie erfasst nicht den Ersatz des erlittenen Vermögensschadens, sondern in Form einer Pauschale den Ersatz des immateriellen Schadens.
Die Gesetzesinitiative wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Vorschlag der Länder.