Stimmabgabe
Karlsruhe stoppt den Einsatz von Computern
Die Wahlplakate für die Bundestagswahl im September hängen noch nicht, aber über die Stimmen der Wähler wird bereits seit einigen Wochen heftig diskutiert. Angefangen hatte es mit der Diskussion um die sogenannten Überhangmandate (Seite 5). In der vergangenen Woche nun sorgten die Karlsruher Verfassungsrichter mit ihrem Urteil, in dem sie den Einsatz von Wahlcomputern als verfassungswidrig gestoppt hatten, erneut für Zündstoff.
Die Stimmabgabe an 1.800 Geräten, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger gewählt hatten, widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März. Die elektronische Auszählung der Stimmen sei vom Wähler nicht kontrollierbar. "Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können", so die Begründung des Gerichts.
Die Bundestagswahl 2005 bleibe dennoch gültig, da keine Hinweise auf Fehler vorlägen und der Bestandsschutz der Volksvertretung Vorrang habe. Für die zahlreichen noch anstehenden Wahlen in diesem Superwahljahr 2009 (Bundestags- und Europawahl, vier Landtags- und acht Kommunalwahlen) heißt es aber wieder: Abgestimmt wird mit Stift und Papier.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) betonte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts setze Maßstäbe für künftige Wahlen, habe aber den Einsatz von Wahlcomputern nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Thomas Strobl (CDU) und sein Stellvertreter Carl-Christian Dressel (SPD) begrüßten, dass das Urteil den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl und die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe konkretisiert habe. Grünen-Vorsitzende Claudia Roth forderte, keine Computer mehr einzusetzen. "Der vermeintliche technische Fortschritt ist ein Rückschritt hinsichtlich Sicherheit und Vertrauen", sagte sie. Jan Korte (Die Linke) warnte davor, dass es keinen Schutz vor technischen Manipulationen gebe.