Der gegenseitige Schutz von Kapitalanlagen zwischen Deutschland und Libyen sowie Jordanien soll verbessert werden. Dies sehen zwei von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe zu Abkommen mit der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija und dem Haschemitischen Königreich Jordanien ( 16/11567, 16/11568) vor, denen der Bundestag am 5. März zustimmte. Durch die Abkommen sollen Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert werden, heißt es. Dazu zählt neben dem freien Transfer von Kapital und Erträgen auch die Entschädigungspflicht und Rechtswegegarantie im Falle von Enteignungen.
Der Bundestag hat am 5. März der Neufassung des Truppenzollgesetzes ( 16/11566) zugestimmt. Neue Rechte und Vergünstigungen würden durch den Gesetzentwurf nicht geschaffen, schreibt die Regierung in der Begründung. Das Truppenzollgesetz regelt Zoll- und Steuerfragen bezüglich Waren, die von ausländischen Streitkräften nach Deutschland eingeführt oder aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder der Bundesrepublik bezogen werden.
Die Bundesregierung soll unter dem Dach der Verbraucherzentralen einen "Finanzmarktwächter" installieren. In einem vom Bundestag am 6. März an die Ausschüsse überwiesenen Antrag ( 16/11916) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum besseren Schutz der Geldanleger müsse das Ungleichgewicht zwischen der Anbieterseite und den Kunden beseitigt werden. Durch falsche Finanzberatung entstehe den Verbrauchern jedes Jahr ein Schaden von 20 Milliarden Euro. Aufgabe des Finanzmarktwächters soll es sein, Fehlfunktionen auf dem Markt frühzeitig zu erkennen und die Erkenntnisse an die Behörden weiterzuleiten. Die Marktwächter sollten als Lobbyisten der Verbraucher agieren und bei den Aufsichtsbehörden die Wahrnehmung der Aufsicht einfordern, erläutern die Grünen ihre Forderungen. Die Fraktion erwartet, dass es in der nächsten Zeit zu erheblichen Vermögensschäden kommen wird. Daher müsse die Interessenvertretung der Verbraucher erweitert werden.
Die Bundesregierung bekräftigt das Ziel, langfristig den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf zwei Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das geht aus einer Unterrichtung ( 16/11595) hervor, in der die Regierung die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel vorstellt. Eine solche Begrenzung erfordere eine deutliche Reduktion von Treibhausgasen, heißt es weiter. Die Regierung versteht die DAS als mittelfristigen Prozess, in dem nach und nach Handlungsbedarf benannt und Anpassungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ziel sei es, die Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme an die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels zu schützen und zu steigern.