Für Unternehmen im Internet sind neue rechtliche Regelungen erforderlich, um die weit verbreitete Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Markennamen oder unklaren örtlichen Zuständigkeiten von Gerichten zu beseitigen. Zu diesem Ergebnis kamen die meisten Sachverständigen bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 4. März zu dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes ( 16/11173). Die Fraktion verfolgt das Ziel, dass Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, da dies ein Verstoß gegen die E-commerce-Richtlinie der EU sei.
Christoph Kannengießer vom "Markenverband" wies darauf hin, dass Internet-Auktionshäuser wegen Produktfälschungen nur schwer in Haftung genommen werden könnten. Dabei würden rund 50 Prozent der von Markenpiraten hergestellten Textil- und Kosmetikprodukte über das Internet vertrieben. Wolf Osthaus vom Internet-Auktionshaus ebay erklärte , das Auktionshaus habe jeden Tag sieben Millionen neue Angebote. Ebay sei nicht der Vertriebspartner dieser Anbieter. Was die Nutzer auf die Plattform stellen würden, seien für ebay fremde Inhalte. Von Markenpiraterie distanzierte sich das Auktionshaus deutlich: Ein Kunde, der einen gefälschten Artikel gekauft habe, komme so schnell nicht wieder.
Der Markenverband widersprach. Auktionshäuser wie ebay wirkten unmittelbar an der Gestaltung einzelner Angebote mit und würden daher eine Vermarktungsgemeinschaft mit dem Anbieter bilden. Ebay kritisierte das System des "fliegenden Gerichtstandes". Bei Rechtsverletzungen im Internet sei eine Klage vor jedem Gericht zugelassen, weil der rechtsverletzende Inhalt überall abrufbar sei. Dies habe zu einer Häufung von Verfahren bei bestimmten Gerichten geführt, die im Sinne der Kläger geurteilt hätten.