Korruption
Mehdorn lässt Datenabgleich extern aufklären
Vier Stunden geredet - und trotzdem nichts Neues gesagt. So fassten die meisten Abgeordneten die erste Anhörung des Bahnchefs Hartmut Mehdorn im Verkehrsausschuss zusammen, bei der es am 4. März erneut um die Überprüfung von Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG (DB AG) ging.
"Der Bahnvorstand hatte von dem Datenabgleich keine Kenntnisse und hat dazu auch keinen Auftrag gegeben", erklärte Mehdorn. Er selbst habe erst nach Presseveröffentlichungen Ende Januar davon erfahren. Zwar sei er zuvor über wichtige Ergebnisse der Korruptionsbekämpfung informiert worden, jedoch nie über die Instrumente, die dafür angewendet wurden. Wenn er vor dem Datenabgleich befragt worden wäre, hätte er sicherlich gesagt, man solle "den ganzen Quatsch" sein lassen.
Mehdorn erläuterte, dass bei seinem Dienstantritt die Bahn in dem Ruf gestanden habe, korrupt zu sein. Deshalb sei er nicht zuletzt vom Verkehrs- vom Haushaltsausschuss aufgefordert worden, etwas dagegen zu tun. Er habe gehandelt. So seien mehr als 30 Millionen Euro unterschlagenes Geld zurückgeholt worden.
Bei der Bahn sei die Korruption aber auch "pro aktiv" bekämpft worden. Dabei müsse aber die Bekämpfung der Korruption auf Wirtschaftskriminalität beschränkt bleiben. Die Bahn werde alles in ihrer Macht stehende tun, um die massenhaften Datenabgleiche aufzuklären. Dazu habe der Aufsichtsrat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit den Untersuchungen beauftragt, die zurzeit mit 40 bis 50 Mitarbeitern den Gesamtvorgang überprüfe. Außerdem seien die Rechtsanwälte Däubler-Gmelin und Baum zusätzlich mit der Aufklärung beauftragt worden. Die KPMG wolle in drei bis vier Wochen einen Bericht vorlegen; erst dann könnten Urteile gefällt und Konsequenzen gezogen werden. Die Sprecher aller Fraktionen betonten, dass Korruptionsbekämpfung notwendig sei. Bei der Bahn gehe es aber vor allem darum, ob sie legale Mittel eingesetzt habe, die verhältnismäßig und zielführend seien und wer die Verantwortung trage. Die Abgeordneten gingen davon aus, dass dabei gegen Strafrecht und Beamtenrecht verstoßen worden sein könnte. Außerdem wiesen sie auf Presseveröffentlichungen hin, nach denen es in jüngster Zeit bei der Bahn zu Aktenvernichtungen gekommen sein soll. Mehdorn entgegnete, ihm sei dies nicht bekannt.