Mit der Parole "Junkerland in Bauernhand" begann in der DDR 1945 eine Welle der Enteignung. Nach der Wiedervereinigung lag es an der Bundesrepublik, dieses staatlich verursachte Unrecht in der ehemaligen DDR zu entschädigen. Dazu verabschiedete der Bundestag am 20. Mai 1994 das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). Das Gesetz regelte, wie hoch die Entschädigungen für Verluste und Enteignungen ausfallen sollten. Auch die Wiedergutmachung für Verluste, die Verfolgte des Dritten Reiches auf dem Gebiet der DDR erlitten hatten, wurde im Gesetz geregelt.
Dass die Wiedergutmachung damit tatsächlich gelang, daran regten sich jedoch Zweifel. Der Entwurf sei "grob ungerecht" und komme einem "finanziellen Abenteuer" gleich, urteilte "Die Zeit". Der Hintergrund: Wem sein altes Grundstück nicht zurückgegeben werden konnte, weil ein DDR-Bürger es redlich erworben hatte, erhielt eine Entschädigungszahlung. Die betrug jedoch, so die Kritiker, häufig nicht einmal ein Zehntel des Marktwerts. Zudem rügten die Medien die Komplexität des Gesetzes.
Der Regierung war gleichwohl bewusst, dass es sich beim EALG um einen politischen Kompromiss handelte, von dem sie allerdings überzeugt war. "Wir glauben: Es ist ein guter, ein tragfähiger, ein in die Zukunft weisender Kompromiss", verteidigte der CDU-Abgeordnete Reiner Krziskewitz den Gesetzentwurf. Die PDS-Fraktion sah dagegen durch das Gesetz die Menschen in den neuen Bundesländern weiter benachteiligt. "Das ist nicht der Weg der Versöhnung, den dieses Land braucht", kritisierte der PDS-Parlamentarier Uwe-Jens Heuer. Beim Bundesverfassungsgericht, das sechs Jahre später über das Gesetz entschied, blieben die Klagen allerdings erfolglos.