Die Grünen sind mit ihrem Vorstoß, das Genehmigungsrecht für Kohlkraftwerke drastisch zu verschärfen, gescheitert. Im Bundestag lehnten Koalition und FDP am 14. Mai einen entsprechenden Antrag der Grünen ( 16/10617) auf Grundlage der Beschlussempfehlung ( 16/12916) ab. Die Linke enthielt sich der Stimme. Die Grünen hatten gefordert, den sogenannten elektrischen Mindestwirkungsgrad von Kraftwerken auf 58 Prozent festzulegen. Da auch neuere Braun- und Steinkohlekraftwerke lediglich einen Wirkungsgrad von 43 beziehungsweise 46 Prozent besitzen, wäre ein gesetzlich festgeschriebener Wert von 58 Prozent faktisch einem Verbot dieser Kraftwerke gleichgekommen.
Zur Begründung sagten die Grünen, dass bis zum Jahr 2050 eine Reduktion der Treibhausgase von 80 Prozent notwendig sei. Dazu müssten vor allem Änderungen im Bereich der Stromerzeugung getroffen werden. Die CDU/CSU sprach sich dafür aus, auch in Zukunft darauf zu setzten, den CO2-Ausstoss von Kohlekraftwerken durch den Emissionshandel zu beschränken. Da die bereits bestehenden Regelungen hohe Ansprüche stellten, bedürfe es keines neuen Genehmigungsrechts. Die SPD betonte, dass man bei der Energieversorgung auch weiter auf Kohle setzen wolle. Die Festsetzung eines Mindestwirkungsgrades könne man daher nicht akzeptieren. Er sei auch durch Maßgaben aus Brüssel de facto ausgeschlossen.
Die Festlegung von Grenzwerten für einzelne Energieerzeugungsmethoden lehnt die FDP ab. Dies widerspräche dem Sinn des Emissionshandels, argumentiert die Fraktion. Wer den Neubau von Kohlekraftwerken fordere, müsse auch Antworten auf die Fragen des Klimawandels finden, so die FDP. Nach Meinung der Fraktion Die Linke weist der Antrag auf ein wichtiges Problem hin: die Tatsache, dass das Bundesimmissionschutzgesetz die Klimagase überhaupt nicht erfasse. Hocheffizente Technologien würden noch nicht ausreichend eingesetzt.