Haushalt
Neues Sondervermögen errichtet
Der Bund errichtet ein neues Sondervermögen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens "Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere" ( 16/12233) stimmte der Bundestag am 14. Mai auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 16/12905) zu. Damit sollen hohe Einmalbelastungen für den Bundeshaushalt bei Fälligkeit von inflationsindexierten Wertpapieren vermieden werden.
Der Bund hatte 2006 erstmalig eine inflationsindexierte zehnjährige Bundesanleihe herausgegeben. Diese Papiere haben nur einen relativ niedrigen jährlichen Zinskupon, sind aber mit einem von der Entwicklung des Inflationsindexes abhängigen Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit des Wertpapiers verknüpft (Schlusszahlung). Außerdem erhöht sich der Zinsbetrag bei Inflation in jedem Jahr. Zwar sind laut Regierung die jährlichen Zinszahlungen bei inflationsindexierten Wertpapieren geringer als bei nominalverzinslichen. Im Fälligkeitsjahr komme jedoch die Schlusszahlung auf den Bund zu. Das sei eine hohe Einmalbelastung. Die Haushaltsplanung berücksichtige die Schlusszahlungen nicht, da die erstmalige Fälligkeit einer fünfjährigen inflationsindexierten Bundesobligation im Jahr 2013 anstehe und damit nicht im aktuellen Finanzplanungszeitraum liegt.
Da die Höhe der Kreditaufnahme des Bundes zu gering angesetzt ist, wird laut Regierung ein Sondervermögen errichtet. Durch die regelmäßigen Zahlungen von Geldern an das Sondervermögen soll nun sichergestellt werden, dass bei Fälligkeit eines inflationsindexierten Wertpapiers die Schlusszahlung komplett aus dem Sondervermögen geleistet werden kann.