Seit 2006 regelt die Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierungs (BBV) die Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Parlament in Angelegenheiten der Europäischen Union. Nach zweijähriger Praxis legten Bündnis 90/Die Grünen im März einen Antrag ( 16/12109) vor, in dem sie kritisierten, dass die BBV aus ihrer Sicht nur unzureichend umgsetzt würde, und damit der Grundsatz, wonach der Bundestag" frühzeitig, fortlaufend in der Regel schriftlich über alle Vorhaben in der Europäischen Union zu unterrichten ist", nicht vollständig erfüllt werde. Viele Dokumente würden dem Bundestag zu spät zugeleitet und vor wichtigen Entscheidungen, wie vor der Regierungskonferenz zum Vertrag von Lissabon, sei mit dem Parlament kein so genanntes "Einvernehmen" hergestellt worden. In der Debatte am 28. Mai lehnte die Regierungskoalition den Antrag gemäß der Beschlußempfehlung ( 16/13205) gegen die Stimmen der Grünen und der Fraktion Die Linke ab. Angenommen wurde dagegen ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP ( 16/13169), nach dem sich durch die BBV die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung deutlich verbessert habe. Darin erklären sie, dass die Unterrichtung durch die Bundesregierung in der Regel fristgemäß erfolge. Zudem habe der Bundestag zu den EU-Dokumenten mit Gesetzgebungsrelevanz regelmäßig umfassende Bewertungen erhalten. Gleichzeitig wird die Bundesregierung in dem Antrag jedoch dazu aufgefordert, die Unterrichtung in der Fragen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) weiter zu verbessern.