Der Bundestag hat am 28. Mai das Aktienrecht modernisiert und dereguliert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/11642) stimmten die Koalitionsfraktionen, FDP und Grüne zu. Nur die Linksfraktion votierte dagegen. Der Zugang zu Informationen für Aktionäre wurde verbessert. Außerdem sollen auswärtige Aktionäre ihre Rechte in der Hauptversammlung leichter wahrnehmen können. Im Bereich der Stimmrechtsvertretung wurde insbesondere das sogenannte Depotstimmrecht der Banken erheblich dereguliert. Zur weiteren Bekämpfung missbräuchlicher Anfechtungsklagen wurde in den Regelungen zum Freigabeverfahren die Interessenabwägungsklausel präzisiert. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung ( 16/13098) dazu vorgelegt.
Urteile der NS-Militärjustiz wegen Kriegsverrats werden vorerst ohne Einzelfallprüfung nicht aufgehoben. Die Linksfraktion hatte diese Praxis kritisiert und eine generelle Aufhebung der Urteile gefordert. Sie hatte dazu einen Antrag ( 16/3139) formuliert. Da die Initiative zehn Sitzungswochen im Rechtsausschuss gelegen hatte, hatte die Fraktion den Antrag erneut auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt ( 16/13032), das allerdings am 29. Mai trotz Debatte keinen Beschluss darüber fasste. Es sei ein "wichtiges moralisches und politisches Zeichen", so die Linke, dass die Betroffenen nicht länger als Straftäter gälten. Die Diskussion darüber geht weiter, hat doch die SPD in der vergangenen Woche angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf zu dieser Problematik vorzulegen.
Der Bundestag hat am 28. Mai die von der Opposition geforderte bessere Altersversorgung für bestimmte, durch das Rentenüberleitungsgesetz benachteiligte ehemalige DDR-Bürger abgelehnt. Die Fraktion Die Linke hatte dazu 17 Anträge vorgelegt, um unter anderem für ehemalige Angehörige der Deutschen Reichsbahn, für Bergleute, Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens und Ballettmitglieder eine "angemessene Altersversorgung" zu gewährleisten. Jeweils einen Antrag hatten FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorgestellt. Die Union stellte fest, dass die Bundesrepublik kein berufsbezogenes Rentenrecht kenne. Die SPD betonte, Lösungen müssten im Zusammenhang mit der Schaffung eines bundeseinheitlichen Rentenrechts geschaffen werden. Die FDP bekräftigte, Nachversicherungen seien der beste Weg. Die Linke stellte fest, Lösungen würden unverändert blockiert. Die Grünen betonten, die Vorschläge der Linken seien teilweise verfassungsrechtlich problematisch.