Geheimdienste
Kontrollgremium wird im Grundgesetz verankert - mehr Befugnisse für Abgeordnete
Eine parlamentarische Debatte darf nicht ohne polemisches Scharmützel bleiben. So blies denn Norbert Röttgen zum Ende der Bundestagsdebatte am 29. Mai noch zum Angriff. Der CDU-Abgeordnete warf dem Linkspolitiker Wolfgang Neskovic und Hans-Christian Ströbele von den Grünen vor, "Maulhelden" zu sein: Beide hätten die bei der jetzigen Reform der parlamentarischen Geheimdienstkontrolle geforderten Verbesserungen in den eigenen Reihen nicht durchsetzen können - Neskovic nicht in seiner Fraktion, Ströbele zu rotgrünen Zeiten nicht gegen die damalige Ministerriege. Natürlich ließen die Attackierten diese Anwürfe nicht auf sich sitzen. Demonstrativ sprang Bodo Ramelow, Fraktionsvize der Linksfraktion, Parteifreund Neskovic bei. Und Ströbele konterte, bereits unter Rot-Grün sei die Geheimdienstaufsicht aufgewertet worden. Neskovic hatte zuvor das Nein zur Neuregelung mit dem Argument begründet, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) bleibe ein "blinder Wächter ohne Schwert". Aus Ströbeles Sicht liefert die Reform nur "Steine statt Brot".
Aber Union, SPD und FDP setzen sich durch. Nach deren Beschlüssen werden die Befugnisse des PKGr spürbar gestärkt. Und nicht nur das: Mit 445 Stimmen verankerte der Bundestag das Gremium sogar im Grundgesetz. Fortan stehen die Schlapphüte unter strengerer Aufsicht. Das passt nicht allen: In der Diskussion kam auch der vor der Einigung hinter den Kulissen spürbare Widerstand einiger heutiger und ehemaliger Minister zur Sprache, die offenkundig eine Schwächung der Dienste fürchten.
Hans-Peter Uhl (CSU) bezeichnete eine Ausweitung der Zuständigkeiten des PKGr als unumgänglich, da mittlerweile auch die Befugnisse der Nachrichtendienste erheblich ausgedehnt worden seien. Eine solche Aufsicht bilde die "legitimatorische Verknüpfung zwischen Diensten und Bevölkerung". Für Thomas Oppermann (SPD) wurde eine "angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit" geschaffen, künftig würden Bundestag und Regierung "auf gleicher Augenhöhe agieren".
Zu den Neuerungen gehört das Recht der Kontrolleure, alle Einrichtungen der Dienste aufzusuchen, die sie überprüfen wollen. In Einzelfällen wird sich das Gremium öfter öffentlich äußern können, wobei die Opposition Sondervoten abgeben kann. Nachrichtendienste und Regierung unterliegen einer strikteren Auskunftspflicht. Die Abgeordneten dürfen fortan Dokumente nicht nur einsehen, sondern sich auch herausgeben lassen. Wollen Mitarbeiter der Dienste etwas melden, können sie sich direkt an das PKGr ohne behördeninternen Umweg wenden - allerdings müssen sie zeitgleich die Spitze ihres Hauses unterrichten. Gremiumsmitglieder dürfen Fraktionsmitarbeiter benennen, die ihnen bei der Arbeit zur Hand gehen und die auch zu Sitzungen des PKGr zugelassen werden, wenn dies eine Zwei-Drittel-Mehrheit befürwortet. Streiten sich Regierung und Abgeordnete über die Kompetenzen des PKGR, soll das Verfassungsgericht entscheiden - dessen Anrufung aber eine Zweidrittel-mehrheit im Gremium voraussetzt.
Max Stadler (FDP) erklärte, die Kontrolle werde "ein gutes Stück vorangebracht". Bislang habe das PKGr vieles erst aus den Medien erfahren, etwa zur Journalistenbespitzelung durch den BND oder zum Agenteneinsatz im Irak-Krieg. Freilich ließ er erkennen, dass er sich noch mehr Fortschritte gewünscht hätte: Er sprach von einer "moderaten Reform", die Defizite bei der Aufsicht würden "reduziert". Die Forderung der Liberalen, PKGr-Angehörige sollten ihre Fraktionsspitzen über schwerwiegende Vorfälle informieren können, findet sich nicht in den Beschlüssen - was Ströbele denn auch der FDP vorhielt. Stadler betonte, durch die Aufwertung des PKGr würden die Rechte des Parlaments nicht beschnitten. Dies bezweifelte Ströbele: Bei Fragen einfacher Abgeordneter werde die Regierung auf geheime Auskünfte an das PKGr verweisen.
Neskovic kritisierte besonders, dass der Opposition als treibender Kraft bei der Kontrolle der Regierung keine Minderheitenrechte im PKGr zugestanden würden. Man sei, klagte der Linkspolitiker, von den Entscheidungen der Mehrheit abhängig, ob bei Anträgen auf Herausgabe von Akten oder bei einem Gang nach Karlsruhe. Auch könne im Falle einer Kooperation mit ausländischen Diensten die Regierung dem PKGr Auskünfte vorenthalten.
Uhl und Oppermann war es sichtlich auch darum zu tun, Bedenken im Regierungslager zu zerstreuen. Uhl meinte, die Dienste würden durch die neuen Befugnisse des PKGr nicht geschwächt, so werde etwa der Informationsaustausch mit befreundeten ausländischen Einrichtungen nicht beeinträchtigt. Oppermann sagte, das PKGr habe kein Recht, sich in laufende Operationen einzuschalten.