Senioren sowie Pflegebedürftige oder Behinderte sind künftig beim Abschluss von Verträgen über die Miete von Wohnraum mit einhergehenden Betreuungsleistungen besser geschützt. Der Bundestag verabschiedete am 29. März einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/12409) in geänderter Fassung mit den Stimmen von Union, SPD und FDP. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12882) wurde für erledigt erklärt. Einen Grünen-Antrag zum besseren Verbraucherschutz beim betreuten Wohnen lehnte der Bundestag ab.
Die Union erklärte laut Beschlussempfehlung des Familienausschusses ( 16/13209), beim betreuten Wohnen bestehe keine unmittelbare Abhängigkeit der Verbraucher vom Anbieter. Deswegen sei es richtig, dass das Gesetz bei diesem Wohnformen nicht gelte. Die SPD ergänzte, einige Punkte, die nicht ins Gesetz aufgenommen worden seien, insbesondere bei Kurzzeitpflege und Süchtigen, würden beobachtet und unter Umständen geändert. Die FDP nannte das Gesetz eine "sinnvolle Entwicklung". Die Linksfraktion lobte die Stärkung des Verbraucherschutzes, plädierte aber für einige Ergänzungen, wie etwa das Recht der Verbraucher auf gleichgeschlechtliche Assistenten. Die Grünen kritisierten die Ausgrenzung des betreuten Wohnens, das einer besonderen Klärung bedürfe.