Die FDP will gegen die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verhängte Strafe wegen Verstößen gegen das Parteiengesetzt von mehr als 4,3 Millionen Euro vor Gericht ziehen. Dies gaben FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms und sein Kollege in Nordrhein-Westfalen, Paul K. Friedhoff, bekannt. In einer gemeinsamen Presseerklärung schreiben sie, der Landesvorstand der Partei in NRW sehe die eigene Aufklärungsarbeit "nicht hinreichend gewürdigt". Für die FDP dürften keine strengeren Maßstäbe als für andere, größere Parteien gelten. Deswegen habe der Landesvorstand Solms einstimmig aufgefordert, Rechtsmittel gegen den Bescheid des Bundestages einzulegen. Wie es in einer Pressemitteilung der Bundes-FDP hieß, werde Solms dieser Auffordungen entsprechen.
Am 2. Juli hatte Lammert nach jahrelangen Ermittlungen und Beratungen gegen die FDP die Millionenstrafe verhängt. Der frühere NRW-Landesvorsitzende, Jürgen W. Möllemann, hatte zwischen 1996 und 2002 Bargeld in beträchtlicher Höhe "gestückelt" und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt. Wie Friedhoff erklärte, es sei zu klären, ob die Vorgänge als Verstoß gegen das Transparenzgebot (2-fache Sanktion) oder ein Annahmeverbot (3-fache Sanktion) zu bewerten seien. Dies sei eine "wichtige Frage", so Friedhoff, die die FDP und ihre Rechtsberater anders beurteilten als Bundestagspräsident Lammert.